Eine Person mit Uterus hat selbstverständlich "Hausrecht" über ihren Körper so wie jede andere Person auch. Sie soll vollkommen autonom darüber entscheiden dürfen, wann wer wie lange an und in ihrem Körper verweilt.
Ein Fötus ist ein werdender Mensch. Kein Mensch darf willentlich einen anderen Menschen töten, ich meine, sich das Töten eines anderen Menschen zum Ziel setzen. Aber wenn ein Mensch einen anderen in große Bedrängnis bringt, so dass dessen Leib und Leben beeinträchtigt wird, darf der so bedrängte Mensch sich davon verteidigen und notfalls darf dann auch der Tod des anderen in Kauf genommen werden im Sinne von Notwehr.
Wäre es aber medizinisch möglich den Fötus herauszulösen so dass sowohl die Uterus-Person als auch der werdende Mensch sicher überleben können, darf die Uterus-Person nicht dessen Tötung verlangen.
Dann muss sich aber die Gesellschaft insgesamt um diesen werdenden Menschen kümmern und nicht die Uterus-Person.
Ein Fötus ist ein werdender Mensch. Kein Mensch darf willentlich einen anderen Menschen töten, ich meine, sich das Töten eines anderen Menschen zum Ziel setzen. Aber wenn ein Mensch einen anderen in große Bedrängnis bringt, so dass dessen Leib und Leben beeinträchtigt wird, darf der so bedrängte Mensch sich davon verteidigen und notfalls darf dann auch der Tod des anderen in Kauf genommen werden im Sinne von Notwehr.
Wäre es aber medizinisch möglich den Fötus herauszulösen so dass sowohl die Uterus-Person als auch der werdende Mensch sicher überleben können, darf die Uterus-Person nicht dessen Tötung verlangen.
Dann muss sich aber die Gesellschaft insgesamt um diesen werdenden Menschen kümmern und nicht die Uterus-Person.
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